ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

 

Schloss Neugebäude bzw. der kultur•11 – Kulturverein Simmering ist bemüht, seine/ihre Website und deren mobile Anwendung im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.schlossneugebaeude.wien

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website und ihre mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Manche interaktiven Elemente (Navigation, Filter) haben keine sichtbare Fokus-Auszeichnung (2.4.7 Fokus Sichtbar) und sind mit der Tastatur nicht erreichbar. (2.1.1 Tastatur).
  • Manche Elemente haben zu geringe Farbkontraste (1.4.3. Kontrast (Minimum)).
  • Manche Elemente haben keinen aussagekräftigen Titel (1.1.1 Nicht-Text-Inhalt, 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
  • Überschriftenebenen werden nicht immer korrekt verwendet (4.1.1 Syntaxanalyse).
  • Informationen zu den Formularfeldern werden von manchen Screenreadern nicht vorgelesen (3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen).
  • Die Sprache der Website kann nicht bestimmt werden (3.1.1 Sprache der Seite).

Diese Unvereinbarkeiten werden im nächsten Entwicklungszyklus behoben.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.09.2023 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben
Zu Fragen, Feedback oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an kulturvereinsimmering@gmx.at

Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.